Krypto Verluste absetzen: So sparst du mit Verlusten Steuern
Verlustverrechnung, Verlustvortrag & Tax-Loss-Harvesting einfach erklärt
Krypto-Verluste sind kein reines Pech – sie sind ein steuerliches Werkzeug. Wer Verluste gezielt realisiert und gegen Gewinne verrechnet, senkt seine Steuerlast erheblich. Nicht realisierte Verluste im Portfolio können durch einen kurzzeitigen Verkauf aktiviert werden – das nennt sich Tax-Loss Harvesting. Der Rechner oben zeigt dir auf den Euro genau wie viel du durch Verlustverrechnung sparen kannst.
Wichtig: Nicht genutzte Verluste gehen nicht verloren. Sie werden als Verlustvortrag ins nächste Jahr übertragen und können dort mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Verluste in der Steuererklärung angeben lohnt sich also immer – auch wenn es in diesem Jahr nichts zu verrechnen gibt. Für den vollständigen Steuerüberblick: Krypto Steuern Guide.
So funktioniert die Verlustverrechnung Schritt für Schritt
Verlustverrechnung in der Praxis: Zwei Beispiele
ETH-Verlust (5 Monate): -1.100 €
Nettogewinn: 1.400 €
Freigrenze (1.000 €): überschritten
Steuer (35 %): 490 €
Ohne Verlust wäre die Steuer 875 € gewesen.
Ersparnis durch Verrechnung: 385 €
Gewinne (Jahr 1): +800 €
Verlustvortrag: -2.200 €
BTC-Gewinn (Jahr 2): +4.000 €
Verrechnung mit Vortrag: 4.000 – 2.200 = 1.800 €
Steuer (35 %): 630 € statt 1.400 €
Ersparnis: 770 €
Verluste in der Steuererklärung: So trägst du sie ein
Krypto-Verluste werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) eingetragen – genau dort wo auch die Gewinne stehen. Der Nettogewinn (Gewinne minus Verluste) wird in Zeile „Private Veräußerungsgeschäfte" eingetragen. Ist der Saldo negativ, entsteht automatisch ein Verlustvortrag – das Finanzamt trägt ihn in den Verlustfeststellungsbescheid ein.
Wichtig: Verluste werden nicht automatisch erfasst. Du musst sie aktiv angeben – auch wenn du in diesem Jahr keine Steuer zahlst. Wer seine Verluste nicht deklariert, kann sie später nicht nutzen. Das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler von Krypto-Anlegern. Kraken bietet vollständige CSV-Exporte aller Transaktionen – der schnellste Weg zur korrekten Steuererklärung.
FAQ: Krypto Verluste absetzen
Nein – Krypto-Verluste (§23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte) können nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftskategorie verrechnet werden. Aktiengewinne fallen unter Kapitalertragsteuer (§20 EStG) – eine andere Einkunftsart. Eine Verrechnung ist nicht möglich. Krypto-Verluste können jedoch mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden (z.B. Gold, Antiquitäten).
Nein – der Verlustvortrag aus Krypto-Verlusten verfällt nicht. Er wird vom Finanzamt im Verlustfeststellungsbescheid festgehalten und kann in künftigen Jahren mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Voraussetzung: Die Verluste müssen im Entstehungsjahr in der Steuererklärung angegeben werden.
Ja – in Deutschland gibt es keine Wash-Sale-Regel wie in den USA. Du kannst einen Coin nach dem Verlust-Verkauf sofort zurückkaufen. Beachte: Mit dem Rückkauf beginnt eine neue Haltefrist. Wer kurz vor der Ein-Jahres-Grenze war, verliert diesen Vorteil. Die Steuerersparnis jetzt gegen die mögliche Steuerfreiheit später abwägen.
Nein – Verluste aus dem Verkauf von Coins mit Haltedauer über einem Jahr sind steuerlich nicht relevant und können auch nicht verrechnet werden. Das ist die Kehrseite der Steuerfreiheit: Weder Gewinne noch Verluste aus Langzeit-Holdings zählen steuerlich. Nur Transaktionen unter einem Jahr Haltedauer sind für die Verlustverrechnung relevant.
Tax-Loss Harvesting bedeutet Verlustpositionen gezielt vor Jahresende zu verkaufen um Gewinne desselben Jahres steuerlich zu reduzieren. Es lohnt sich wenn: du im laufenden Jahr bereits steuerpflichtige Gewinne realisiert hast, du Positionen im Minus hast die du langfristig sowieso halten willst (dann sofort zurückkaufen), und der Steuereffekt die Transaktionskosten überwiegt. Der Rechner oben zeigt die konkrete Ersparnis.
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